HeBoTek News

Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit

Was für Ihre Website und digitale Services ab 2025 gilt

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) ist seit dem 28. Juni 2025 bindend für neue Produkte und Dienstleistungen [siteimprove.com]. Die Richtlinie soll den Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Services verbessern [commission.europa.eu]. Unternehmen und öffentliche Stellen, die Websites oder digitale Dienste bereitstellen, müssen sich daher auf strenge Anforderungen einstellen. Die gute Nachricht: Barrierefreiheit schafft Mehrwert für alle – Menschen mit und ohne Behinderungen [commission.europa.eu].

Was ist der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit?

Der EAA ist eine EU‑Richtlinie (2019/882), die Barrierefreiheit europaweit harmonisieren soll. Er zielt darauf ab, unterschiedliche Regeln in den Mitgliedstaaten zu beseitigen, damit Produkte und Dienste über Ländergrenzen hinweg angeboten werden können [commission.europa.eu]. Die Richtlinie orientiert sich am Leitprinzip „Design for all“: Produkte und digitale Inhalte sollen so gestaltet sein, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind [siteimprove.com]. Apps und Websites müssen daher den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen [siteimprove.com].

Warum das wichtig ist, zeigt die Zahl von rund 135 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU [siteimprove.com]. Barrierefrei gestaltete Angebote ermöglichen ihnen die selbständige Nutzung und erweitern zugleich den Markt für Anbieter.

Warum diese Richtlinie für Unternehmen wichtig ist

Unternehmen profitieren mehrfach von einer barrierefreien Gestaltung ihrer Produkte und Dienstleistungen:

  • Gemeinsame Regeln senken Kosten und erleichtern grenzüberschreitenden Handel [commission.europa.eu]. Das erhöht die Reichweite und eröffnet neue Marktchancen.

  • Die EAA ist seit 28. Juni 2025 für neue Produkte und Services verpflichtend [siteimprove.com]. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Strafzahlungen und Reputationsschäden [siteimprove.com].

  • Einheitliche Anforderungen schaffen Wettbewerbsvorteile: Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugen barrierefreie Angebote und belohnen Inklusion mit Vertrauen.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Der EAA umfasst Produkte und Services, die für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig sind und bei denen bisher unterschiedliche nationale Vorschriften galten [commission.europa.eu]. Dazu gehören unter anderem [hoganlovells.com]:

  • Computer und Betriebssysteme

  • Selbstbedienungs-Terminals wie Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten

  • Smartphones und bestimmte Fernseher

  • Elektronische Kommunikationsdienste (Telefon- oder Internetdienste)

  • E‑Reader und E‑Books

  • E‑Commerce-Plattformen und Online-Shops [edf-feph.org]

Für Websites und mobile Apps bedeutet dies: Sie müssen WCAG‑2.1‑Konformität sicherstellen (z. B. Alternativtexte, Tastaturnavigation, ausreichende Farbkontraste) [texthelp.com]. Zahlungs- und Checkout-Prozesse müssen ebenfalls zugänglich sein [texthelp.com].

Zeitplan und Übergangsfristen

Die EU‑Richtlinie wurde 2019 verabschiedet und musste bis Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden [siteimprove.com]. Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt seit dem 28. Juni 2025 für neue Produkte und alle Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden [accessible.org]. Für Produkte, die bereits vor diesem Datum im Einsatz waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 [accessible.org]. Selbstbedienungs-Terminals dürfen sogar bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer betrieben werden, maximal 20 Jahre [accessible.org]. Unternehmen sollten diese Fristen nutzen, um bestehende Angebote anzupassen.

So unterstützt HeBoTek Sie

Als Spezialist für barrierefreie Web‑Projekte begleitet HeBoTek seit Jahren öffentliche Auftraggeber und Unternehmen. Unsere Services umfassen:

  • Analyse und Audit Ihrer bestehenden Website hinsichtlich WCAG‑ und EAA‑Compliance

  • Konzeption und Umsetzung barrierefreier Websites und digitaler Services

  • Beratung zu gesetzlichen Anforderungen und Übergangsfristen

  • Schulungen für Redaktion und Entwicklung

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Nutzerfreundlichkeit und Reichweite zu steigern. Sprechen Sie uns an, um Ihre digitale Zukunft inklusiv zu gestalten!